Scheppach Metall Trennschneider MT150 355 mm, 2600 W
Highlights:
- Ideal für saubere und präzise Schnitte in Metall
- Leistungsstarker 2600W Motor mit 4200 min-1
- 355 mm Trennscheibe, max. Schnitthöhe 115 mm
- Neigungswinkel 0-45° für Gehrungsschnitte
- Geschlossener Trennscheibenschutz für sicheres Arbeiten
- Spindelarretierung für einen einfachen und schnellen Wechsel der Trennscheibe
- 12,9 kg für einen sicheren Stand und dennoch transportabel
- Inklusive Softstart
Als 2600 Watt starker Trennschneider liefert der MT150 von Scheppach mit seinem 355 mm Sägeblatt präzise Schnitte in alle Metalle. Der geschlossene Trennscheibenschutz schützt dabei den Benutzer vor Funkenflug, der integrierte Sanftanlauf bewahrt die Maschine vor plötzlichem Einschaltstrom und hohen Drehmomenten beim Start.
Tehnische Daten
- Abmessung L x B x H: 620 x 270 x 605 mm
- Abmessung Verpackung: 550 x 310 x 410 mm
- Gehrungswinkel: 45° – 0° – 30°
- Gewicht netto / brutto: 12,9 / 14,6 kg
- Leerlaufdrehzahl: 4200 min-1
- Maximale Schneidleistung: Ø 115 mm / 115 x 115 mm / 137 x 100 mm
- Motor: 220 – 240 V~ / 50 Hz
- Motorleistung: 2600 W
- Scheiben-Ø: 355 x 25,4 mm
Garantiehinweise
Garantieleistungen gelten für die angegebene Dauer, gerechnet ab der Übergabe des Produktes an den Kunden (Rechnungsdatum). Die Garantie erstreckt sich ausschließlich auf Material- oder Fabrikationsfehler. Kein Anspruch besteht bei Verschleißteilen (Zündkerze, Riemen, Filter, Messer & Benzin-Motor), Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder durch Nichtbeachtung der Betriebsanweisungen, Ausfälle der elektrischen Anlage bei Nichtbeachtung der elektrischen Vorschriften: VDE-Bestimmungen 0100, DIN 57113/VDE 0113. Weiterhin besteht kein Gewährleistungsanspruch bei Funktionsstörungen und Abnützungserscheinungen, die auf gebrauchsüblichen Verschleiß (z.B. auch gewerblicher Dauerbetrieb), Überlastung, fehlerhafte Wartung oder unsachgemäße Eingriffe am Gerät durch den Käufer oder durch Dritte verursacht wurden.
Die Garantie umfasst den unentgeltlichen Ersatz oder die Instandsetzung aller Teile, die zur Beseitigung von nachweisbaren Mängeln notwendig sind.
Erbrachte Garantieleistungen bewirken keine Verlängerung der Garantiezeit oder eine neue Garantiezeit auf ersetzte oder instandgesetzte Teile.
Weitergehende Ansprüche, insbesondere Folgeschäden, können aus der Garantieleistung nicht hergeleitet werden und sind von jeglicher Haftung ausgeschlossen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben ausdrücklich unberührt.
Die Abwicklung erfolgt über die Johannes Lefeld GmbH & Co. KG, Konrad-Adenauer-Straße 11, 33397 Rietberg.













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